Allerlei Blödsinn muss eine sich zu Gemüte führen, die zum Jahreswechsel Zeitungen liest. Die Wirtschaftsprofessorin Monika Bütler verordnete in der NZZ am Sonntag als Neujahrsvorsatz und Krisen-Allheilmittel das kreative «thinking out of the box»: «Das Ungewohnte denken, frech und unternehmerisch handeln.» Und wo der Unternehmergeist haust, kann auch das Wohlfahrtsbashing nicht weit sein. Bütler zum Thema Sozialpolitik: «Wir haben, wie in fast allen Ländern, übertrieben … Die Kosten der Rundumbetreuung belasten die Aktiven und bestrafen über falsche Anreize die Fleissigen.»
Wäre Frau Bütler die Chefin jener Beamten beim BSV, denen es gelungen ist, die Eltern-Entlastungs-Beiträge der IV für die Betreuung von Schwerstbehinderten zu kippen, sie hätte vor Freude einen Purzelbaum geschlagen: Judihui, total out of the box, diese freche, um nicht zu sagen unerhörte Idee, ausgerechnet jenen das Geld abzuschummeln, die bestimmt zu erschöpft sind, um sich zu wehren! Doch genug gescherzt. Die heisse Kartoffel der Eltern-Entlastung wird nun von der einen Zahlstelle zur nächsten, also vom Bund zum Kanton, von der IV zur Krankenkasse und wieder zurück geschoben. Am Ende kommen Eltern unter die Räder, die jahrein, jahraus bis 24 Stunden am Tag, oft in stündlichen Intervallen die Pflege, Medikamentierung und Überwachung ihrer schwerstbehinderten Kinder gewährleisten müssen. Bei einem ersten allgemeinen Aufschrei 2011 las man in den Medien, die Kinder müssten vermehrt in Heime gegeben werden. Später hiess es, die Krankenkassen würden die Pflegeleistungen zahlen. Doch das ist nicht einmal die halbe Wahrheit.
Mit voller Wucht schlagen nun die Auswirkungen der IV-Revision und des damaligen Bundesgerichts-Entscheides ein. In einem Inserat (facebook, 13.1.13) schreibt das Behindertenheim «Therapeion» in Zizers: «Nun haben einige Kantone die Leistungen der IV massiv gekürzt, weitere Kantone werden folgen. Das heisst, eine Kostengutsprache gibt es nur noch für maximal 90 Tage pro Jahr, nur bis zum Schuleintritt des Kindes und nicht mehr für einen stationären Aufenthalt. Und, je schwerer das Kind behindert, d.h. je schwieriger eine Vollintegration ist, desto weniger Unterstützung gibt es.» Von den wenigen Pflege-Institutionen, die eine Betreuung von Schwerstbehinderten überhaupt leisten können, musste eine bereits 2011 schliessen (die Hängematte in Romanshorn). Das «Therapeion» musste in nur einem Jahr zunächst die Betreuung halbieren und dann komplett auf Spendenfinanzierung umstellen. Statt Spitex und Entlastungs-Heimen will der Bund nämlich nur noch Schulheime finanzieren. Ein Luftschloss, denn: Es gibt kaum Heimplätze; nur integrationsfähige Kinder können in Schulheimen untergebracht werden, und auch diese sind der Situation nach Einschätzung der Eltern und Behindertenorganisationen meist nicht gewachsen.
Die Sache geht nicht einmal rein rechnerisch auf. Einer Mutter wurden Leistungen von rund 10’000 auf 2’700 Franken im Monat gekürzt. Muss das schwerstbehinderte Kind jedoch ins Spital, weil die Eltern kollabieren oder das Schulheim versagt, so kostet seine Intensivbetreuung dort 800 Franken täglich – oder rund 24’000 im Monat. Im Therapeion kostet eine Vollbetreuung rund 15’000 Franken monatlich. Rechne. Aber immerhin, total frech und out of the box, oder?