April, April!

Aus aktuellem Anlass heute ein paar Scherze. Allerdings sind es schlechte. Es sollen ja wieder einmal die Leistungen der Arbeitslosenkasse gekürzt werden… In 25 Jahren Erwerbstätigkeit ging ich drei Mal kurz stempeln. Mein Fazit zu den Regionalen «Arbeitsvermittlungs»-Zentren (RAV): 50% Schikane, 50% Ignoranz. Ich bin überzeugt, die Ausbildung von RAV-«BeraterInnen» umfasst nichts weiter als eine Gehirnwäsche des Inhalts, dass alle KundInnen Sozialschmarotzer seien, die immer bescheissen und obendrein den Fünfer (Geld) und das Weggli (Faulenzen) haben wollen.

Beim ersten Mal war ich 31 und Englischlehrerin. Das machte die «Beraterin» misstrauisch. Denn mit so einer Qualifikation wird man doch nicht arbeitslos. Ich erklärte, dass der Kanton einen Knorz mit meinem Patent mache und behaupte, mich könne man nur kommunal anstellen, was aber selten vorkomme. Ich wurde belehrt, solcherlei für mich zu behalten, da ich sonst als schwer vermittelbar gelte und Straftage kassieren würde. Da ich mich neu orientieren wollte, bekundete ich nach ein paar Monaten Interesse an einem Arbeitslosenprojekt Richtung Medien, worauf sich meinem Gegenüber sichtbar die Nackenhaare sträubten: Solche Projekte seien kein Selbstbedienungsladen und würden grundsätzlich nur vom RAV zugewiesen. Später schlug ich ein Sozialpraktikum vor, worauf der Drache mir mit seinem glühenden Atem die Frisur röstete: Die Einkommensfähigkeit derart zu unterschreiten, um sich die Differenz von der Kasse bezahlen zu lassen? Bodenlose Frechheit!

Beim zweiten Mal hatte ich gerade ein Baby. Da erfuhr ich, dass ich ein passables Fixum erhalten hätte, wenn ich zwei Jahre lang gar nichts gearbeitet hätte. Da ich aber immer 20% Einkommen hatte, musste ich mich nun mit 80% davon begnügen. (Rechne!) Den «Berater» reute es dennoch, mir dieses Geld zu überlassen. Stattdessen empfahl er mir den Schritt in die Selbstständigkeit.

Das dritte Mal wurde es richtig kompliziert, denn ich fand bald einen Zwischenverdienst. Leider bin ich ja im Schulwesen tätig, und da macht es sich nicht gut, von heute auf morgen zu verduften. Deshalb verneinte ich, dass dieser Zwischenverdienst jederzeit kündbar sei. Das gab eine Strafuntersuchung – ich musste unter Androhung massiver Kürzungen eine mehrseitige Begründung schreiben. Auf meine Frage, ob ich denn diesen Zwischenverdienst hätte ablehnen sollen, hiess es: Nein, denn der Arbeitslose muss jeden zumutbaren Job annehmen. Nach wenigen Monaten wurde es mir zuviel: 40% arbeiten, 70% stempeln (man muss neben dem Zwischenverdienst immer für das volle angestrebte Pensum stempeln), ein Kind, Wohnungsumzug und angeschlagene Gesundheit. Um nicht schummeln zu müssen, kündigte ich an, das Stempeln für zwei Monate zu unterbrechen und auf das Geld zu verzichten. Die Antwort war, das sei nicht möglich – denn wer unterbricht, muss wieder neu anfangen – und zwei Monate vor dem Anfang muss man schon Arbeitsbemühungen nachweisen, sonst gibts Taggeldkürzungen…

Ein einziges Mal bekam ich vom RAV einen Hinweis auf eine Stelle – und der war längst veraltet. Mein Sparvorschlag: Schafft die RAV ab und zahlt den armen Schweinen einfach ihr Geld! Und wer herausfindet, wo in diesem Text tatsächlich ein Aprilscherz versteckt ist, darf heute zwischen 9 und 10 Uhr früh auf einem beliebigen RAV ein Weggli und fünf Rappen abholen.