Wie ernst es einer Gesellschaft mit der Gleichberechtigung ist, lässt sich vielleicht auch an ihrem Umgang mit den Namen ablesen.
In den neunziger Jahren heiratete ich. Naiv ging ich davon aus, das Zivilstandsamt würde mich schon umfassend informieren. Ich glaubte nämlich, es sei möglich, als verheiratete Frau ohne weiteres den eigenen Namen zu behalten (und ihn, da ich ihn ja behalten hatte, auch meinen Kindern weiterzugeben). Die Beamtin liess mir und meinem Mann je unsere Namen, mit erlaubter Hintanstellung des jeweils anderen Namens. Bald schon zeigten sich meine Denkfehler. Beim Unterschreiben des neuen Passes erfuhr ich, dass ich zwingend beide Namen schreiben müsse, denn der Mannesname sei schliesslich der Familienname, einfach hintangestellt. Hätte ich es anders gewollt, hätte ich ein Gesuch stellen müssen, um meinen Namen als Familiennamen führen zu dürfen.
Ich fand mich zähneknirschend damit ab. Einige Jahre später wurde ich von einem anderen Mann schwanger. Noch während des Scheidungsverfahrens und vor der Geburt meldete ich mich beim zuständigen Amt, um die Vaterschaft festzustellen und den Nachnamen des zukünftigen Kindes zu regeln: Es sollte heissen wie ich. Ich erhielt den Bescheid, der Name könne erst nach der Geburt geklärt werden. Nach Scheidung und Geburt trug mein Kind daher den Namen eines Mannes, mit dem es nicht verwandt war. Sein amtlicher Beistand, ein sehr netter Mensch, fragte mich, warum ich mit der Namensklärung so lange zugewartet hatte – da man sie einfacher vor der Geburt erledigt hätte. Als ich ihm entrüstet die Tatsachen berichtete, meinte er, es habe den Leuten auf dem Amt wohl einfach gestunken, in die Formulare zu schreiben: «Das ungeborene Kind, dessen künftiger Name noch zu bestimmen ist.»
Nun bin ich wieder verheiratet, und der Kanton erlaubt mir – auf gebührenpflichtiges Gesuch hin – tatsächlich, meinen eigenen Namen zu behalten und ihn sogar als Familiennamen zu führen. Mühe damit hat das Steueramt. Von der Gleichberechtigung unbehelligt sieht es nach wie vor den Mann als Oberhaupt: Er steht in der ersten Zeile, Ihm gilt die erste Spalte. Von der Ehefrau will es nur den Vornamen wissen. Mit einem Markus Ernst als Mann ergibt das nun: Ina Müller-Ernst (…), Markus Ernst-Müller (richtig wäre ohne Bindestrich). Korrekturversuche stossen auf Unverständnis: «Viele Eheleute wünschen diesen Allianznamen!» (Bloss: Wofür hätte ich dann ein Gesuch gestellt?) Den Vogel abgeschossen hat aber die Sozialversicherungsanstalt SVA. Den Antrag auf Prämienverbilligung für meine Tochter schickt es an meinen Mann: Markus Ernst Müller-Ernst (?!), der gar nicht ihr Vater ist und auch sonst keine Kinder hat. Als leibliche Mutter komme ich im Schreiben nicht vor, obwohl ich vor der Heirat zehn Jahre lang diesen Antrag stellte. Letztes Jahr ging dadurch sogar fast die Verbilligung flöten: Mein Gatte – offenbar der einzige Mensch auf Erden, der tatsächlich an die Gleichberechtigung seiner Frau glaubt – war sicher, ich hätte den Brief auch erhalten, und warf «seinen» weg. Trotz Korrektur war dieses Jahr wieder der Name falsch und ich wieder nicht erwähnt. Ein erbostes Telefonat mit der SVA führt zutage, dass ich mich schlicht irre! Denn es liegt wirklich keine Diskriminierung vor, sondern dies ist lediglich die einfachste Lösung…