Rat-Schläge

Das darf man ja eigentlich nicht: die eigene Kolumne erklären. Aber heute muss es wohl sein, weil sonst besorgte Mitmenschen die Kinderschutztruppe bei mir vorbeischicken. In den letzten zwei Wochen habe ich gelernt: Füdlitätsch verträgt sich nicht mit Ironie. Zu garstig sind die Ahnungen im kollektiven Gedächtnis. «Füdlitätsch, und nicht zu knapp» hiess jenes eine Mal: Es gab mehrere energische Klapse auf den Po. Nichts mit Hosen runter, Rohrstock oder dergleichen. Saftige Backpfeifen kenne ich einzig aus der Opferperspektive.

Deshalb beelendet es mich, dass Fachleute Eltern überhaupt Ohrfeigen zur Züchtigung zugestehen können, selbst wenn es nur drei sind. Jemanden ins Gesicht zu schlagen mit der Hand, die sonst streichelt, schützt und nährt – das ist doch sehr entwürdigend. Was für ein unbedarfter Ratschlag zu einem ernsten Thema. Denn: Wer ein Kind ausnahmsweise oder regelmässig schlägt, hat ein Problem, das so schwierig zu lösen ist, dass kaum ein gut gemeinter Pauschaltipp helfen kann. Eltern, die gewalttätig sind, stehen meist selber unter Druck – und dem ist oft nicht mit ein paar Entspannungsübungen beizukommen, geschweige denn mit einem gesetzlichen Verbot.

Im Zentrum sollte ja der Schutz geschlagener Kinder stehen. Nun müssten sie aber, um sich jemandem in ihrer Not anzuvertrauen, gleichzeitig ihre Eltern denunzieren. Gibt es ein Gesetz, das Eltern das Schlagen ihrer Kinder verbietet, so wären auch mögliche Hilfspersonen dazu verpflichtet, die Sache zur Anzeige zu bringen. Dies würde die Kinder in einen unauflösbaren Konflikt stürzen: Entweder sie ertragen die Schläge, ohne sich Hilfe zu holen, oder sie sind Schuld an den Massnahmen, welche gegen ihre Eltern ergriffen werden. Es ist nunmal nicht das Gleiche, beispielsweise den Lehrpersonen Schläge zu verbieten wie den Eltern. Schlagenden Aussenstehenden kann man den Umgang mit Kindern verbieten – aber Vätern und Müttern? Strafmassnahmen setzen wohl das Elternhaus unter noch grösseren Druck, wodurch es erst recht schwierig wird, kooperativ, geduldig und einfühlsam zu erziehen.

Der Fall liegt eben auch anders als etwa bei sexueller Ausbeutung, die ja nicht als reflektiertes oder unreflektiertes Erziehungsmittel eingesetzt wird. Mit anderen Worten: Sexuelle Ausbeutung lässt sich ersatzlos streichen. Schläge hingegen müssten durch andere Strategien ersetzt werden. Die müssen erst mal erlernt werden, und dafür brauchts einerseits ein Einsehen und anderseits beträchtliche Ressourcen an Zeit und Energie. Dies alles mit einem Gesetz bewirken zu wollen, scheint mir doch etwas gar gut gemeint.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf diesem Gebiet anders als mit Bewusstseinsbildung, Beratung und Hilfsangeboten ein Fortschritt erzielt werden kann. Solche Rahmenbedingungen sind aber sehr abhängig vom politischen Wind, der gerade weht: Selbst wenn das künftige Gesetz mit Hilfsangeboten kombiniert wird, besteht die Gefahr, dass diese bei der nächsten Sparübung zu Gunsten einer Law-and-Order-Doktrin gestrichen werden. Ich finde das sozial brisant. Denn der Gewalt fördernde Stress ist in der Unterschicht, bei Alleinerziehenden, frisch Zugewanderten, Arbeitslosen oder Erkrankten sicher höher als bei jenen senkrechten BürgerInnen, die so ein Gesetz in die Tat umsetzen werden.