Im August las ich im K-Tipp: Eine Frau, die halbseitig gelähmt, sehbehindert und herzkrank ist, erhält laut Bundesgerichtsurteil keine IV-Rente, obwohl sie komplett arbeitsunfähig ist. Unsereine (versicherungstechnische Laiin mit intaktem Glauben an das Soziale im Menschen) fragt sich: Wie kann das gehen? Nun, ein erster Schritt in Richtung sozialer Abstieg ist es ja, «nur» Hausfrau zu sein. Und so war es – wenig verwunderlich angesichts der beschriebenen Gesundheitslage – auch bei
Schlagwort: IV
Zynisch
In was für einem Land leben wir eigentlich? In einem Land, das im Kopf und im Herzen so armselig ist, dass es nicht einmal jenen unter die Arme greifen will, die sich für die Schwächsten der Gesellschaft – für behinderte Kinder – Tag und Nacht aufopfern. So hat sich also die IV höchstrichterlich bestätigen lassen, dass sie nichtmedizinische Spitex-Pflege für Kinder, die von Geburt an schwerbehindert sind, nicht mehr bezahlen muss. Eltern können schliesslich selber 24 Stunden am Tag