Kikerikii!

Zu Pausenclowns der Nation verkommen so langsam die Exponenten der schweizerischen Männerbewegung. «Je weniger man Recht hat, desto lauter muss man krähen», scheint ihr Motto zu sein. Ein Gutes hat es aber für alle, wenn «namhafte» Männerorganisationen zu so etwas Idiotischem wie Antifeminismus aufrufen: Sie bekennen damit Farbe und geben ihre wahren Motive preis.

Unsereine fragt sich natürlich, was damit gemeint sein könnte, wenn die «mannschafft» durchs Sprachrohr von «20 Minuten» klagt: «Die Feministinnen hocken noch immer an den Schaltstellen der Macht» – unsere acht Bundesrätinnen vielleicht? Die Verwaltungsräte von UBS, Novartis und Implenia in Frauenhand? I wo! Die Weltherrschaft der Frauen beschränkt sich – wer hätte das gedacht – auf den «sozialen und familiären Bereich». Am «ersten internationalen Antifeminismus-Treffen» muss denn auch eine grosse Bandbreite durch überbordenden Feminismus ausgelöster Probleme erörtert werden. Die «Interessen­gemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer» weiss: «Gleichstellung ist tot – Richtigstellung tut Not»; die Männerpartei Schweiz klagt: «Schweizer Väter werden täglich betrogen», und die «mannschafft» mahnt: «Biedermann und die Brandstifter: Weshalb wir in der Schweiz das männerfeindlichste Familienrecht der Welt haben». Nicht weniger als die erdrückende Mehrheit von 400 Männern schreit auf! Warum? Weil es ihnen nicht gelungen ist, beim Bundesrat ihr Ansinnen durchzudrücken, dass geschiedene und ledige Eltern automatisch das Sorgerecht für die Kinder teilen müssen.

Nach der Vernehmlassung liess der Bundesrat verlauten, die gemeinsame elterliche Sorge könne in Zukunft wohl für geschiedene, nicht aber für ledige Eltern automatisch gelten. Die Enttäuschung bei den Ultra-Vätern ist gross – ihr «revolutionärer» Vorschlag, dass ein Vater auf jeden Fall mitbestimmen kann, auch wenn er sich faktisch nicht um die Kinder kümmert, fiel durch. Nun hoffen sie, dass die Räte per subito, also etwa 2012, wenigstens die Empfehlung des Bundesrats durchwinken, dass zumindest nach einer Scheidung immer die gemeinsame elterliche Sorge gelte. Doch auch diese Revision steht auf wackligen Füssen. Wer die Vernehmlassungsantworten imWortlaut liest, kann darin kaum die grossmehr­heitliche Zustimmung erkennen, die in der bundesrätlichen Botschaft an die Medien suggeriert wurde. Von Frauenorganisationen über Anwälte, Gleichstellungsbeauftragte und Richter bis hin zur evangelischen Landeskirche und Kinderschutzorganisationen wird eingewendet, dass eine Aufteilung der Sorge dem Kindswohl zuwiderläuft, dass ein Sorgerecht nicht unabhängig von einer Sorgepflicht erteilt werden könne, und dass eine gemeinsame Sorge zumindest eine einvernehmliche Willenserklärung dazu voraussetze.

Sogar der umtriebige Felix Schöbi, Leiter Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht beim Bundesamt für Justiz, der jegliche Kritik in die feministische Ecke stellt, sieht ein, dass das Anliegen «zum Scheitern verurteilt ist», wenn man das Sorgerecht in Abhängigkeit von der tatsächlich erbrachten Sorgeleistung zusprechen würde.

Da heisst es für die Kampfhähne von der Väterfront, das schmale Brüstchen kräftig blähen und nochmals tüchtig Wind machen.